MuKEn 2014 Für Energievorschriften im Gebäudebereich sind in der Schweiz die Kantone zuständig. Die «Konferenz Kantonaler Energiedirektoren» (EnDK), in der alle 26 Kantone vertreten sind, erarbeitet die Grundlagen dazu. Seit 1992 sind dies die «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn). Die MuKEn bilden den gemeinsamen Nenner der Kantone und haben zum Ziel, die kantonalen Energievorschriften im Gebäudebereich schweizweit zu harmonisieren und dadurch die Planungs- und Bauprozesse für interkantonale Akteure zu vereinfachen. Damit sie zur Anwendung kommen, müssen sie allerdings zuvor in kantonales Recht umgesetzt werden und die dafür nötigen Hürden nehmen. In diesen Tagen hat die EnDK die neuen MuKEn (Ausgabe 2014) verabschiedet – und damit die energetischen Anforderungen im Gebäudebereich teils erheblich verschärft. Bei Neubauten verlangen die neuen Mustervorschriften beispielsweise, den winterlichen Wärmeschutz der Gebäudehülle nach dem bisherigen Standard von Minergie zu bauen. Bei der Energieeffizienz der Gebäudetechnik im Wärmebereich liegen die neuen Anforderungen gar über denen von Minergie (zwischen Minergie und Minergie-P). Und gänzlich neu ist die Anforderung, dass wenigstens ein Teil der benötigten elektrischen Energie nun selber erzeugt werden muss und Neubauten dadurch, in Bezug auf die insgesamt zugeführte Energie, zu Nahezu-Null-Energiehäusern werden. Auch bei Umbauten werden die Anforderungen durch die MuKEn 2014 verschärft. Beim Ersatz fossiler Wärmeerzeuger in Wohnbauten beispielsweise darf der Wärmebedarf danach höchstens noch zu 90 % nicht erneuerbar gedeckt werden. Der Rest muss durch Erneuerbare kompensiert oder eingespart werden. Mit den neuen Mustervorschriften zeigen die Kantone, dass sie im Gebäudebereich mit der Energiewende, die 2011 auf Bundesebene eingeläutet wurde, vorwärts machen möchten. |