Änderung Energiegesetz im Kanton Zürich

2021 waren im Kanton Zürich noch immer rund 120‘000 Öl- und Gasheizungen, Verursacher von etwa 40 % aller CO2-Emissionen, in Betrieb. Vom Kantonsrat vorgängig beschlossen und von der Stimmbevölkerung inzwischen abgesegnet soll sich das nun ändern: am 1. September 2022 ist das geänderte Energiegesetz im Kanton Zürich in Kraft getreten. Die «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» von 2014 (MuKEn 2014) werden damit umgesetzt – mit erheblichen Konsequenzen für Liegenschaftenbesitzer beim zukünftigen Bauen.
Bestehende Öl- und Gaskessel müssen neu spätestens am Ende des Lebenszyklus durch erneuerbare Systeme ersetzt werden, sofern dies technisch möglich ist und die Wärmekosten dadurch nicht deutlich über denen einer fossilen Alternative zu liegen kommen. Ein Eins-zu-eins-Ersatz, wie er meist am einfachsten umzusetzen war und deshalb häufig gewählt wurde, ist nicht mehr zulässig. Im Vordergrund der erneuerbaren Systeme stehen Wärmepumpen, erneuerbare Fernwärme und Holzfeuerungen. Die Verfeuerung von in der Schweiz zertifiziertem Biogas ist bei bestehenden Bauten ebenfalls zulässig, allerdings, wenn überhaupt, gegenwärtig nur zu sehr hohen Energiepreisen zu haben. Falls die Voraussetzungen für ein ausschliesslich erneuerbares System in Ausnahmefällen nicht gegeben sind, der Spielraum dazu ist allerdings recht gering, müssen stattdessen Ersatzmassnahmen realisiert werden. Elektrische Widerstandsheizungen zur Gebäudeheizung und zentrale Wassererwärmer, die ausschliesslich elektrisch beheizt werden, müssen bis 2030 durch klimafreundliche Systeme ersetzt werden.
Auch bei Neubauten (samt Erweiterungen bestehender Gebäude wie Anbauten und Aufstockungen) wirkt das geänderte Energiegesetz einschneidend. Die Anforderungen an die Gebäudehülle (winterlicher Wärmeschutz) entsprechen bei Wohnbauten neu etwa dem aktuellen Minergiestandard (2017), bei allen anderen Gebäudekategorien gelten gar höhere Anforderungen. Der Energiebedarf für Raumheizung und Wassererwärmung muss zwingend CO2-frei gedeckt werden. Die fossilen Brennstoffe Erdöl und Erdgas, aber auch Biogas, sind gänzlich ausgeschlossen. Neubauten müssen zudem einen Teil der benötigten elektrischen Energie selber erzeugen, Photovoltaik ist damit Pflicht.

Das geänderte Energiegesetz macht Bauen im Kanton Zürich anspruchsvoller, die Anforderungen an alle Beteiligten sind deutlich gestiegen. Fachkompetenz und Erfahrung der Planenden, allen voran der Architekten und Gebäudetechnikingenieure, sind noch wichtiger geworden, als sie ohnehin schon waren. Wir sind parat.

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