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Zwischen der ersten Idee und dem vollendeten Werk liegt oft ein langer, auf jeden Fall aber gefahrenreicher Weg. Verantwortungsbewusste Bauherren und Planer handeln entsprechend: Der Bauherr mitunter durch die Wahl der geeigneten Planer; Architekten und Ingenieure selbst durch sorgfältige Planung und Projektierung. Risiken, auch existenzgefährdende, können dadurch zwar minimiert aber nicht ausgeschlossen werden.
Es sind die Haftpflichtversicherer der Planer, die die hauptsächlichen Risiken tragen und dadurch bewirken, dass die verbleibenden Risiken für die Planer und Auftraggeber kalkulierbar bleiben.

Mit Beginn unserer Mitgliedschaft bei «Schweizerische Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen» (»usic) per 1. Januar 2004 wird unsere Berufshaftpflicht neu durch die usic-Stiftung gedeckt. Die ausserordentlich hohen Deckungssummen und der ungewöhnlich breite Deckungsumfang garantieren für uns und unsere Kunden einmalig hohe Sicherheit.
Gut zu wissen. Dennoch werden wir am elegantesten und bewährten Weg festhalten, indem wir auch zukünftig alles daran setzen, den neuen Versicherer – wie den früheren – gar nicht erst zu beanspruchen.


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